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Produkt zum Begriff Witwenrente:


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  • Was zählt zum Einkommen bei Witwenrente?

    Was zählt zum Einkommen bei Witwenrente? Bei der Witwenrente zählen alle Einkünfte dazu, die die Witwe neben der Rente erhält. Dazu gehören beispielsweise Einkünfte aus einer eigenen Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen. Auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen werden auf die Witwenrente angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, die das Einkommen der Witwe teilweise unberücksichtigt lassen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen bei der Witwenrente zu kennen, um keine finanziellen Nachteile zu haben.

  • Wird Witwenrente angerechnet?

    Witwenrente wird in der Regel auf andere Einkünfte angerechnet, insbesondere auf eigene Rentenansprüche oder Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Die genaue Anrechnung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der eigenen Rente oder des Einkommens. Es gibt Freibeträge, die bei der Anrechnung berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Witwenrente nicht komplett gekürzt wird. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Rentenversicherung oder einem Berater über die genauen Regelungen zur Anrechnung von Witwenrente zu informieren.

  • Kann Witwenrente verfallen?

    Kann Witwenrente verfallen? Die Witwenrente kann unter bestimmten Umständen verfallen, zum Beispiel wenn die Witwe wieder heiratet. In diesem Fall endet in der Regel der Anspruch auf die Witwenrente. Auch wenn die Witwe eine neue Partnerschaft eingeht, kann dies Auswirkungen auf die Witwenrente haben. Es ist daher wichtig, sich über die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Witwenrente zu informieren, um möglichen Verfall zu vermeiden. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten und Risiken abzuwägen.

  • Wann kleine Witwenrente?

    Die kleine Witwenrente wird in der Regel an Witwen oder Witwer gezahlt, die nicht mehr erwerbstätig sind und keine große Witwenrente erhalten. Sie wird gewährt, wenn die verstorbene Person in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Zudem muss die Witwe oder der Witwer bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, um Anspruch auf die kleine Witwenrente zu haben. Die genauen Voraussetzungen können je nach individueller Situation variieren, daher ist es ratsam, sich bei der Rentenversicherung oder einem Sozialberater über die konkreten Bedingungen zu informieren.

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    Immobilien als Altersvorsorge und Kapitalanlage (Oberhuber, Nadine)

    Immobilien als Altersvorsorge und Kapitalanlage , In Immobilien investieren und im Alter mietfrei wohnen Sie träumen vom Eigenheim, in dem Sie endlich tun und lassen können, was Sie wollen? Sie möchten lieber in die eigene Immobilie investieren, statt jeden Monat die Miete an jemand anderen zu überweisen und wollen sich nicht länger fragen, ob Sie sich das wohl auch im Alter noch leisten können? Oder möchten Sie an den steigenden Immobilienpreisen mitverdienen? Der deutsche Häusermarkt gilt im internationalen Vergleich als einer der stabilsten und trotz steigender Preise sind Immobilienanlagen in vielen Städten noch eine gute Investition. Der Finanztest Ratgeber zeigt Ihnen alle Optionen auf und erklärt, wie Sie mit Deutschlands beliebtester Form der Vorsorge ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen und im Alter und Ruhestand mietfrei wohnen können. Erfahren Sie in diesem Buch unter Anderem, wie groß Ihr Budget sein sollte, das Wichtigste zu Immobilienfonds, was bei einer Ferienimmobilie zu beachten ist und wie ein Bausparvertrag funktioniert. Diese 2. Neuauflage zeigt auf, wie Sie auch mit weniger Vermögen durch Immobilieninvestments Gewinne erzielen können, gibt Ihnen die wichtigsten Tipps und leitet Sie Schritt für Schritt durch alle Fragen bei Ihrer Altersvorsorge und Kapitalanlage mit Immobilien. - Eigene Ziele bestimmen: Wieviel Erspartes ist da und was können Sie monatlich stemmen? - Prognosen und Kalkulation: So finden Sie lohnenswerte Schnäppchen - Geschäfts- und Vertragspartner: So leisten Ihnen Architekten, Makler oder Wertermittler wertvolle Unterstützung - Vom Handschlag zum Vertrag: Faire Verträge abschließen und sich gegen finanzielle Risiken absichern , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2., aktualisierte Auflage, Erscheinungsjahr: 20220823, Produktform: Kartoniert, Autoren: Oberhuber, Nadine, Auflage: 22002, Auflage/Ausgabe: 2., aktualisierte Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 160, Abbildungen: mit farbige Abbildungen und Grafiken, Keyword: rendite; geldanlage; wohnimmobilie; sparen; dummies; krisensicher; finanztip; einsteiger; hausbau; vermietung; baufinanzierung; immobilienkauf; eigentumswohnung; wohnungsbauprämie; wohnriester; mietpreisbremse; kfw; kaufimmobilie; baukindergeld; bauprämie, Fachschema: Besitz / Grundbesitz~Grundbesitz - Grundeigentum~Bau / Ratgeber~Hausbau / Bauratgeber~Recht / Ratgeber (allgemein)~Eigentum / Wohneigentum~Wohneigentum, Fachkategorie: Wohnen und Wohneigentum: Kauf, Verkauf und rechtliche Aspekte~Ratgeber, Sachbuch: Recht, Region: Deutschland, Thema: Orientieren, Warengruppe: HC/Recht/Rechtsratgeber, Fachkategorie: Grundeigentum und Immobilien, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Stiftung Warentest, Verlag: Stiftung Warentest, Verlag: Stiftung Warentest, Länge: 211, Breite: 163, Höhe: 10, Gewicht: 300, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2334164, Vorgänger EAN: 9783747100462, eBook EAN: 9783747105948 9783747105931, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1921843

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  • Welcher Freibetrag bei Witwenrente?

    Der Freibetrag bei der Witwenrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen der Witwe oder dem Rentenanspruch des verstorbenen Ehepartners. Generell gilt jedoch, dass ein Teil der Witwenrente auf das eigene Einkommen angerechnet wird. Der Freibetrag variiert je nach individueller Situation und kann daher nicht pauschal angegeben werden. Es ist ratsam, sich direkt bei der Rentenversicherung oder einem Fachberater über den konkreten Freibetrag informieren zu lassen.

  • Wann wird Witwenrente gekürzt?

    Die Witwenrente wird in der Regel gekürzt, wenn die Witwe wieder heiratet. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf die Witwenrente. Eine weitere Möglichkeit der Kürzung besteht, wenn die Witwe ein eigenes Einkommen hat, das über einer bestimmten Grenze liegt. In diesem Fall wird die Witwenrente entsprechend gekürzt. Auch eine Altersgrenze kann dazu führen, dass die Witwenrente gekürzt wird, wenn die Witwe das Rentenalter erreicht. Es ist wichtig, sich über die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Kürzung der Witwenrente zu informieren, um keine unerwarteten finanziellen Einbußen zu erleiden.

  • Kann Witwenrente wieder aufleben?

    Kann Witwenrente wieder aufleben, wenn die Voraussetzungen dafür erneut erfüllt sind? Dies könnte der Fall sein, wenn die Witwe nach dem Tod ihres Ehepartners wieder heiratet, die neue Ehe jedoch wieder endet. In diesem Fall könnte sie möglicherweise wieder Anspruch auf Witwenrente haben. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und Regelungen des jeweiligen Rentensystems zu prüfen, um sicherzustellen, ob die Witwenrente wieder aufleben kann. Es empfiehlt sich, sich an die zuständige Rentenversicherung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, um eine genaue Auskunft zu erhalten.

  • Wann wird Witwenrente gestrichen?

    Die Witwenrente wird in der Regel gestrichen, wenn die Witwe wieder heiratet. Durch die erneute Eheschließung entfällt der Anspruch auf die Witwenrente, da die neue Ehe als Versorgungsmöglichkeit angesehen wird. In einigen Fällen kann die Witwenrente auch wegfallen, wenn die Witwe eine neue Partnerschaft eingeht, die als eheähnlich eingestuft wird. Zudem endet die Witwenrente, wenn die Witwe verstirbt oder die Voraussetzungen für den Bezug der Rente nicht mehr erfüllt. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen und Voraussetzungen für die Witwenrente zu informieren, um mögliche Streichungen zu vermeiden.

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